Aktuelles zu Corona
Hier die Zusammenfassung der aktuellen Corona-Situation für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe durch unseren Branchenverband Dehoga:
Die neue CoronaSchVO für Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 04.03.22.
Die getroffenen Maßnahmen orientieren sich nicht mehr an der „einfachen“ 7-Tage-Inzidenz, sondern an der Hospitalisierungsinzidenz (HI), die die hospitalisierten (im Krankenhaus befindlichen) COVID -19-Fälle unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen ausweist. Sie lag z. B. am 23. November bei 4,22. Verschärfungen drohen ab einer HI von 6; Erleichterungen werden wieder möglich, wenn die HI unter 3 liegt.
Zusammenfassung
- Zugangsbeschränkungen und amtliche Ausweispapiere sind weiterhin von Gastronomen und Hoteliers zu kontrollieren.
- In der gesamten Gastronomie gilt eine 3G-Zugangsbeschränkung, das heißt, der Zugang ist vollständig Geimpften und Genesenen erlaubt. Alternativ muss der Nachweis über ein negativen Schnelltest (Bürgertest) erbracht werden
- Die Maskenpflicht in gastronomischen Einrichtungen besteht weiterhin. Auf das Tragen einer Maske darf ausnahmsweise an festen Sitz- und Stehplätzen verzichtet werden.
- Private Feiern mit Tanz (z.B. Hochzeiten, Geburtstage) oder Tanzveranstaltungen dürfen nur noch von immunisierten Personen besucht werden, die zusätzlich über einen Negativtestnachweis verfügen. Die zusätzliche Testpflicht entfällt für Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen.
- Bei Übernachtungen wird nicht mehr zwischen touristischen und nicht-touristischen Übernachtungen unterschieden. Auch hier gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen wie in der Gastronomie. Ein Test muss hier bei der Anreise und dann jeweils täglich vorgelegt werden.
- Ausnahmen von 3G: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Gäste mit einem Attest, das von einer Impfung abrät (nicht älter als 6 Wochen)
- Tests dürfen nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
- Beschäftigte unterliegen ebenfalls einer 3G-Pflicht.